Das psychotherapeutische Fachspezifikum ist der zweite Teil der Psychotherapieausbildung. Voraussetzung dafür ist die erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums, ein einschlägiger, im Psychotherapiegesetz definierter, Quellberuf sowie die persönliche Eignung. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung berechtigt zur Eintragung in die Psychotherapeut*innen-Liste des Bundesministeriums für Gesundheit.
Die Eintragung in die Liste der Psychotherapeut*innen beim BM für Gesundheit berechtigt zur selbständigen Ausübung des Psychotherapeutenberufes.