Die Personenzentrierte Psychotherapie wurde von Carl Rogers gegründet und ist eine in Österreich anerkannte Psychotherapiemethode, die zu den humanistischen Methoden gehört. Die personenzentrierte Methode geht von einer angeborenen Selbst-Verwirklichungstendenz aus, die unter günstigen Umständen zu einer Weiterentwicklung und Reifung der Persönlichkeit beiträgt. Dementsprechend steht der Mensch mit seinen Ressourcen und Fähigkeiten im Mittelpunkt der Therapie.

Personenzentrierte Psychotherapeut*innen helfen Ihnen, sich auf gesunde und natürliche Weise weiterzuentwickeln, indem sie Ihre verborgenen Ressourcen und Talente aufspüren sowie Blockaden Ihrer Entwicklung aufdecken.
Keywords: personenzentrierte Psychotherapie, klientenzentrierte Psychotherapie, Carl Rogers
Allgemeine Inhalte (45)
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1. Berufsbezeichnung: Psychotherapeut/Psychotherapeutin
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Allgemeines zur Psychotherapie
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Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum
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Aufstellungsarbeit in Psychotherapie und Beratung
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Beratung vor einvernehmlicher Scheidung
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Das psychotherapeutische Erstgespräch
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Datenschutz
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Dynamische Gruppenpsychotherapie (DG)
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Einrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz
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EWR-Psychotherapiegesetz
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Existenzanalyse (E)
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Existenzanalyse und Logotherapie (EL)
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Fort- und Weiterbildungsrichtlinie
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Gestalttheoretische Psychotherapie (GTP)
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Gruppenpsychoanalyse / Psychoanalytische Psychotherapie (GP)
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Infos zu Migration/Flucht/Integration
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Integrative Gestalttherapie (IG)
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Klientenzentrierte Psychotherapie (KP)
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Konzentrative Bewegungstherapie (KBT)
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LehrtherapeutInnen-Richtlinie für das Fachspezifikum
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Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses betreffend Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen
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Neuro-Linguistische Psychotherapie (NLPt)
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Person(en)zentrierte Psychotherapie (PP)
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Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Psychotherapeutisches Propädeutikum
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Psychotherapie – Begriffe, Wirkfaktoren und ein deutschsprachiger Ländervergleich zu gesetzlichen Regelungen
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Psychotherapie-Methoden
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PthG § 12. Anrechnung
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PthG § 13. Berufsbezeichnung
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PthG § 16a Dokumentationspflicht
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PthG § 16b Berufshaftpflichtversicherung
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PthG § 1a. Umsetzung von Unionsrecht
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PthG § 1b. Verarbeitung personenbezogener Daten
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PthG § 24 Verhältnis zu anderen Vorschriften
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PthG §§ 14, 15, 16. Berufspflichten des Psychotherapeuten
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PthG §§ 17, 18. Psychotherapeutenliste
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PthG §§ 20, 21, 22. Psychotherapiebeirat
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PthG §§ 25, 26. Übergangsbestimmungen
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PthG §§ 3, 4, 5. Psychotherapeutisches Propädeutikum
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PthG §§ 6, 7, 8. Psychotherapeutisches Fachspezifikum
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Richtlinie für Gutachterinnen und Gutachter -
Kriterien für die Erstellung von Gutachten durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
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Selbsterfahrung/Supervision/kollegiale Intervision
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Systemische Familientherapie (SF)
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Überblick: Kosten der Psychotherapie
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Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013 und Musiktherapiegesetz unter berücksichtigung des Gewaltschutzgesetzes 2019
Erste Klinisch-Psychologische Ambulanz des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
In der Ersten klinisch-psychologischen Ambulanz des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP) finden Menschen mit psychosozialen Belastungen rasche Hilfe und Begleitung. Die klinisch-psychologische Behandlung kann sowohl von erwachsenen Einzelpersonen als auch von Paaren in Anspruch genommen werden. Der Behandlungszeitraum richtet sich je nach Fragestellung und dauert im Durchschnitt ca. 10 Stunden.
www.psychologie-ambulanz.at
Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt
Diese Einrichtungen bieten spezielle Unterstützungsmöglichkeiten für Frauen und Mädchen mit sexuellen Gewalterfahrungen.
Das Angebot der Beratungsstellen umfasst:
Krisenintervention
psychosoziale Beratung
Psychotherapie (Vermittlung auf Wunsch und bei Bedarf)
Traumatherapie (Vermittlung auf Wunsch und bei Bedarf)
psychosoziale und juristische Prozessbegleitung
Bezugspersonenberatung
Veranstaltungen (für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, Bezugspersonen, Interessierte)
bei Bedarf Beiziehung von Dolmetscherinnen
www.sexuellegewalt.at
Sozialpsychiatrischer Dienst (Vorarlberg)
Das Angebot richtet sich an erwachsene Menschen mit psychischen und sozialen Problemen und deren Angehörige sowie Bezugspersonen.
Für gesundheitliche Beeinträchtigungen und soziale Probleme wird eine zeitnahe Fachberatung angeboten:
• sozialpsychiatrischer Abklärung
• Beratung
• Information
• Hilfe bei psychischen Krisen
• Organisation von weiteren erforderlichen Hilfen
Die Leistungen sind für jeden zugänglich und kostenlos, sie können anonym erfolgen und unterliegen der Schweigepflicht.
www.spdi.at
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