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67 News gefunden


»49. Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1 Bundesgesetz über die Ausübung der Psychotherapie
Artikel 2 Änderung des Musiktherapiegesetzes
Artikel 3 Änderung des Psychologengesetzes 2013
[...]«

Den gesamten Gesetzestext finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: BGBl-Newsletter 66/2024, BGBl Kundmachungen, bgbl-kundmachungen@bgbl-ris.bka.gv.at am 02.05.2024
 
Gesetz

Wien (OTS) - Wir freuen uns, den Beschluss des Nationalrates vom 17.4.2024 betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) erlassen sowie das Musiktherapiegesetz und das Psychologengesetz 2013 geändert werden, bekannt zu geben.

Österreich als Wiege der Psychotherapie spielt eine führende Rolle in der Entwicklung der Psychotherapiewissenschaft. Der Beruf des/r Psychotherapeuten:in ist seit 1991 gesetzlich geregelt und zeichnet sich durch einen international herausragenden Standard aus. Mit der Akademisierung und Neugestaltung wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung sichergestellt, die psychotherapeutische Versorgung verbessert und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich forciert. Die Wissenschaft und Disziplin Psychotherapie bekommt als ordentliches Universitätsstudium die Rahmung und Finanzierung, die es für den Forschungs- und Wissenschaftsauftrag braucht. Es werden 500 Studienplätze an öffentlichen Universitäten eingerichtet. Zusätzlich wird es die Möglichkeit geben, das Studium innerhalb von Universitätslehrgängen, an Privatuniversitäten und auf Fachhochschulen zu absolvieren.

Die Eckdaten der neuen Ausbildung:

Bachelorstudium – Voraussetzung: Matura/ Studienberechtigungsprüfung

Direkte Anerkennung: Humanmedizin, Psychologie, Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Psychosoziale Beratung, Musiktherapie, MTD-Berufe, Hebammen, gehobene Gesundheits- und Krankenpflege.

Anerkennung anderer Bachelorstudien: Prüfung erfolgt durch die jeweilige Universität.

Übergangsregelungen: Ab 1.1.2025 sind keine „Quellberufe“ oder Eignungsansuchen notwendig. Bis 30.9.2030 ist es möglich, die Psychotherapieausbildung entsprechend der bisherigen Regelung zu starten bzw. diese bis 30.9.2038 abzuschließen (Universitätsreife – Propädeutikum – Fachspezifikum).

Masterstudium – Voraussetzung: Bachelorstudium

Direkte Anerkennung: Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapeutische ...
Quelle: OTS0101 am 18.04.2024 12:09 Uhr
 
Gesetz Pressemeldung

»Bund erfüllt Vorarlberger Forderung und bessert beim Psychotherapiegesetz nach [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg, presse@vorarlberg.at am 11.04.2024 14:08 Uhr
 
Ausbildung Gesetz Pressemeldung

»Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an allen anerkannten postsekundären Bildungseinrichtungen zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 354, www.parlament.gv.at am 11.04.2024
 
Ausbildung Gesetz

»Wien (PK) – Ab 2026 wird es erstmals möglich sein, sich an öffentlichen Universitäten zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten ausbilden zu lassen. Durch die Akademisierung des Berufs soll nicht nur ein Zeichen der Anerkennung gesetzt werden, sondern auch der Zugang erleichtert werden. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Parlamentskorrespondenz Nr. 333 am 08.04.2024
 
Ausbildung Gesetz

»Dringende Forderung zur Wiederaufnahme von Fachhochschulen in das neue Psychotherapiegesetz [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: Landespressestelle Vorarlberg presse@vorarlberg.at am 26.03.2024 16:17 Uhr
 
Ausbildung Gesetz Pressemeldung

MTD-Austria: Novelle stärkt Gesundheitsberufe

Wien (OTS) - MTD-Austria, der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, begrüßt die Novelle des Psychotherapie-Gesetzes ausdrücklich, inklusive der Schaffung eines öffentlich finanzierten Masterstudiums. Die Novelle gilt als Meilenstein in Bezug auf die Stärkung der Gesundheitsberufe und sichert eine hochqualitative Versorgung der Patient:innen.

Mit 20. März passierte die Novelle des Psychotherapie-Gesetzes den Ministerrat und wurde ins Parlament eingebracht. MTD-Austria sieht in der Novelle einen positiven gesundheitspolitischen Impuls und eine Vorbildwirkung für andere Berufsgruppen.

Gabriele Jaksch, Präsidentin MTD-Austria: „Damit die Versorgung von Patient:innen optimal funktioniert, müssen alle Gesundheitsberufe die Chance bekommen, sich weiterzuentwickeln. Die Regierung ist mit dem Ziel angetreten, die Gesundheitsberufe in Österreich attraktiver zu gestalten. Mit der Novelle des Psychotherapie-Gesetzes ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung getan. Nun erwarten wir, dass auch die Reform des MTD-Gesetzes endlich beschlossen wird.“

Als besondere Errungenschaft der Gesetzesnovelle wird die Schaffung eines öffentlich finanzierten Masterstudiums hervorgehoben. MTD-Austria hält diese Entwicklung auch für andere Gesundheitsberufe für wünschenswert und notwendig. MTD-Austria setzt daher auf die Vorbildwirkung durch diese Gesetzesinitiative und fordert auch für MTD-Berufe öffentlich finanzierte Masterstudiengänge und ein neues rechtliches Regelwerk, um für die 41.000 MTD-Berufsangehörigen die Rechtssicherheit in der Berufsausübung und der nachhaltigen Qualitätssicherung zu gewährleisten.

Über MTD-Austria

MTD-Austria ist der Dachverband der gehobenen medizinisch-technischen Dienste Österreichs, der drittgrößten Berufsgruppe im österreichischen Gesundheitswesen. Die rund 41.000 MTD-Berufsangehörigen tragen als gesetzlich geregelte Gesundheitsberufe große Verantwortung gegenüber ihren Patient:innen sowie der österreichischen Bevölkerung. ...
Quelle: OTS0065 am 22.03.2024 10:45 Uhr
 
Gesetz Pressemeldung

»[...] Mit der Reform soll die derzeit bis zu 50.000 Euro teure Psychotherapieausbildung von den privaten außeruniversitären Ausbildungseinrichtungen an die öffentlichen Unis wandern und in weiterer Folge das Therapieangebot ausgebaut werden. [...]«

Den gesamten Artikel finden Sie unter dem nachfolgenden Link: ...
Quelle: science.apa.at am 21.03.2024 14:07 Uhr
 
Ausbildung Gesetz Pressemeldung

Anwendungsorientierte Ausbildung in der Psychotherapie im Sinne der Versorgungssicherheit auch an Fachhochschulen ermöglichen!

Wien (OTS) - Mit großer Verwunderung wurde von den Fachhochschulen zur Kenntnis genommen, dass in der aktuellen Regierungsvorlage zum Psychotherapiegesetz Fachhochschulen als anbietende Institutionen nach Zusage wieder herausgestrichen wurden. Das löst große Irritationen aus. Denn es ist klar: Jedes zusätzliche Studienangebot stellt einen Gewinn für die Versorgungssicherheit der österreichischen Bevölkerung mit psychotherapeutischen Angeboten dar. Vor allem in Regionen, die über keine Universität verfügen, ist es unerlässlich und notwendig Psychotherapiestudien an den Fachhochschulen zu verankern.

An den Fachhochschulen werden Studien angeboten, wie beispielsweise Musiktherapie, Soziale Arbeit und der gesamte Bereich der Gesundheitswissenschaften, deren Absolvent:innen über die Voraussetzung für die Psychotherapieausbildung unter Anerkennung ihres Abschlusses verfügen. Vor diesem Hintergrund ist es politisch nicht nachvollziehbar, warum diese Menschen ihre Hochschule und gegebenenfalls ihr Bundesland verlassen müssen, um die Ausbildung zu absolvieren.

"Die Corona-Pandemie hat vor allem unter Kindern und Jugendlichen zu einem hohen Bedarf an psychotherapeutischen Angeboten geführt. Hier müssen dringend Angebote in jedem Bundesland geschaffen werden. Denn die psychische Gesundheit der Menschen darf keinesfalls davon abhängen, ob eine Universität vor Ort ist oder nicht“, so die Präsidentin der Österreichischen Fachhochschul-Konferenz (FHK) Ulrike Prommer.

Bezugnehmend auf den Begutachtungsprozess führt Prommer aus: „Im Vorfeld der Regierungsvorlage wurden von der FHK mit allen beteiligten Ministerien Gespräche geführt. Der Berufsverband der Psychotherapeut:innen hat das Anliegen der Fachhochschulen unterstützt und auch die Bundesländer haben ein Angebot an Fachhochschulen gefordert. Es ist daher völlig unbegreiflich, ...
Quelle: OTS0104 am 21.03.2024 10:28 Uhr
 
Ausbildung Gesetz Pressemeldung

Wien (OTS) - Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie ÖBVP zeigt sich hocherfreut über die Novelle des Psychotherapiegesetzes, welches heute den Ministerrat passiert hat. Gesundheitsminister Johannes Rauch und Bildungsminister Martin Polaschek sowie den Gesundheits- und Wissenschaftssprechern der Regierungsparteien ist damit ein bedeutender Meilenstein gelungen, wofür sich die Berufsgruppe der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Österreich aufrichtig bedankt!

„Der wichtige, selbständige und freie Gesundheitsberuf Psychotherapie, der seit 1. Januar 1991 gesetzlich geregelt ist, erhält damit eine akademische Rahmung. Damit ist die Ausbildung mit jener der benachbarten Berufsgruppen gleichgestellt.“ Barbara Haid, Präsidentin ÖBVP. Mit diesem neuen Gesetz sowie der darauf aufbauenden Ausbildungs- und Qualtätssicherungsverordnung wird die Psychotherapie nach langjährigem Bemühen des ÖBVP nunmehr als letzter hochrangig und eigenverantwortlich tätiger Gesundheitsberuf akademisiert. Gleichzeitig wird die hohe Qualität der psychotherapeutischen Ausbildung, die psychotherapeutische Versorgung und die Psychotherapieforschung an den Universitäten in Österreich sichergestellt.

Susanne Pointner, Vorsitzende Ausbildungs- und Methodenforum ÖBVP: „Die Ausbildung wird durch das Studium mit 500 Studienplätzen an öffentlichen Universitäten für alle Bevölkerungsgruppen leichter zugänglich. Parallel sollen derzeitige Zugänge bestehen bleiben, um die Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu gewährleisten. Erfreulicherweise wird die dritte Ausbildungsphase über Fachgesellschaften sehr versorgungsaktiv sein.“

Rund 12.000 eingetragene Psychotherapeut:innen stehen der österreichischen Bevölkerung mit ihrer Profession für die Behandlung von psychischen Erkrankungen, in der Prävention und der Gesundheitsvorsorge tagtäglich in den niedergelassenen Praxen und innerhalb von Institutionen zur Verfügung. Um die Leistbarkeit und den Zugang zur Psychotherapie ...
Quelle: OTS0201 am 20.03.2024 15:16 Uhr
 
Ausbildung Gesetz Pressemeldung


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