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Das Propädeutikum ist der erste (allgemeine) von zwei Teilen der gesetzlich geregelten Psychotherapie-Ausbildung. Er ist die gemeinsame Grundlage für alle angehenden Psychotherapeut*innen. Im zweiten (speziellen) Teil, dem Fachspezifikum spezialisieren sich dann die AusbildungskandidatInnen auf eine der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden.

Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung,
die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.

Das psychotherapeutische Propädeutikum ist KEINE Berufsausbildung
und berechtigt nicht zum Arbeiten als Psychotherapeut*in!

Das Propädeutikum ist lediglich die allgemeine Voraussetzung für den speziellen zweiten Teil der Psychotherapieausbildung, dem Fachspezifikum.

Voraussetzungen (Auszug aus dem Psychotherapiegesetz)
Das psychotherapeutische Propädeutikum darf nur absolvieren, wer

  1. handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung ist und entweder
  2. die Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule einschließlich der Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder die Reifeprüfung vor dem Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, an einer Mittelschule oder einer anderen mittleren Lehranstalt oder eine Studienberechtigungsprüfung gemäß den Bestimmungen des Studienberechtigungsgesetzes, BGBl. Nr. 292/1985, abgelegt hat oder
  3. einen in Österreich nostrifizierten, der Reifeprüfung gleichwertigen Abschluß im Ausland erworben hat oder
  4. eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr. 102/1961, absolviert hat oder
  5. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist.

Inhalt und Umfang
Das psychotherapeutische Propädeutikum umfaßt
Theorie, Praktikum, Supervision und Selbsterfahrung.
Das Propädeutikum dauert
- je nach Ausbildungsträger und nach Anrechnungsmöglichkeit - im Regelfall 2-3 Jahre.

Theorie 765 Stunden
Grundlagen und der Psychotherapie (Geschichte und psychotherapeutischen Schulen, tiefenpsychologische, systemische, lerntheoretische und kommunikationstheoretische Konzepte) 120
Persönlichkeitstheorien 30
Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie 60
Rehabilitation und die Sonder- und Heilpädagogik 30
Psychologische Diagnostik und Begutachtung 60
Psychosoziale Interventionsformen 60
Grundlagen der Somatologie und Medizin, medizinische Terminologie 30
Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gerontopsychotherapie
120
Psychopharmakologie 45
Erste Hilfe 15
Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik 75
Fragen der Ethik 30
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie 90
Praxis 550 Stunden
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung 50
Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens 480
Praktikumssupervision 20

Kosten des Propädeutikums
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger und Anrechnungsmöglichkeit - zwischen EUR 4.000,- und EUR 8.000,- für den theoretischen Teil. Dazu kommen die Kosten für 50 Stunden Selbsterfahrung und 20 Stunden Supervision.

  Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Propädeutikum
  Aktuelle Veranstaltungen für die Ausbildung im psychotherapeutischen Propädeutikum


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