Seit 2011 ist die psychotherapeutische Ausbildung verpflichtender integraler Bestandteil der Ausbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Psychiatrie und wird daher auch im Titel angeführt. Bis dahin absolvierten PsychiaterInnen eine psychotherapeutische Ausbildung oder Ausbildung in psychotherapeutischer Medizin (PSYIII) fakultativ als zusätzliche Ausbildung und sind dadurch ebenfalls berechtigt, „psychotherapeutische Medizin“ im Titel zu führen.
Als ärztliches Fachgebiet umfasst die Psychiatrie alle Maßnahmen der Diagnostik, Behandlung, Prävention und Rehabilitation sowie die Begutachtung von psychischen Krankheiten einschließlich deren Erforschung und Lehre.
Psychiatrische Behandlung
In die psychiatrische Behandlung, welche körperliche, soziotherapeutische und psychotherapeutische Maßnahmen umfasst, fließen ein umfassendes medizinisches Wissen und die klinische Erfahrung mit allen Formen psychischer Erkrankungen ein. Im Gegensatz zu PsychologInnen und PsychotherapeutInnen ohne medizinische Ausbildung klären FachärztInnen für Psychiatrie (und Neurologie) bzw. für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin auch ab, ob und wenn ja, welche körperliche Erkrankungen dem seelischen Leiden zugrunde liegen. So wird z.B. bei einem depressiven Patienten neben der Abklärung der psychosozialen Ursachen auch untersucht, ob die psychischen Symptome auf körperliche Probleme zurückzuführen sind – beispielsweise auf eine Schilddrüsenunterfunktion, Blutarmut und oder andere somatische Erkrankungen. Diese Abklärung ist Voraussetzung für die Indikationsstellung und entsprechend dem Ergebnis erfolgt die Behandlung auf einer oder mehreren Ebenen, die meist parallel und vernetzt zur Anwendung kommen:
Quelle:
ÖÄK Bundesfachgruppe Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin 11/2013