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News > ÖGK-Huss: Fehlzeitenreport zeigt verantwortungsvollen Umgang mit telefonischer Krankmeldung

Krankenstände gesunken, aber Reaktion auf gestiegene psychosoziale Belastungen notwendig

Wien (OTS) - Die Versicherten nutzen die Möglichkeiten der telemedizinischen Krankmeldung sehr gewissenhaft. Diese Aussage trifft der aktuelle Fehlzeitenreport ganz eindeutig. Seit Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 gibt es seitens der ÖGK (mit nur kurzen Unterbrechungen) die Möglichkeit für eine Krankmeldung ohne Besuch einer Ordination.

ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Entgegen mancher Befürchtungen ist im Fehlzeitenreport kein Missbrauch der telefonischen Krankmeldung erkennbar. Die Menschen haben hier sehr verantwortungsvoll agiert.“ Die Beschäftigten verbrachten im Jahresverlauf durchschnittlich 12,7 Kalendertage im Krankenstand, also um 4,2 % weniger als 2019 (13,3 Tage). Die Krankenstandsquote, ein Indikator für den Verlust an Arbeitszeit, reduzierte sich damit auf 3,5 %.

Nur in der Gruppe der psychischen Erkrankungen gab es laut Bericht einen großen Anstieg um rund 8,5 %. Auf diese Entwicklung hat die ÖGK frühzeitig reagiert und dem pandemiebedingt absehbaren Mehrbedarf in der Bevölkerung mit einem Beschluss zum Ausbau der kassenfinanzierten Psychotherapie um 30 % Rechnung getragen. Mit diesem Paket stehen jährlich zusätzliche 300.000 Therapiestunden für alle ÖGK-Versicherten zur Verfügung. Der Endausbau wurde aufgrund der Dringlichkeit auf Ende 2022 vorgezogen. Zusätzlich wird es in allen Bundesländern Erstanlaufstellen (Clearingstellen) geben, die den Zugang zur richtigen Therapie beschleunigen werden.

ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Der Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung ist richtig und wichtig, aber die Psychotherapie alleine ist nicht das Allheilmittel. In der aktuellen Situation, das zeigt der Fehlzeitenreport, brauchen wir in der psychosozialen Versorgung einen Ausbau in voller Breite.“

Für diesen Ausbau liegen viele konkrete Verbesserungsmaßnahmen auf dem Tisch, die bereits oftmals besprochen und für wichtig und richtig erachtet wurden. So ist beispielsweise das Konzept der „Frühen Hilfen“ schon seit einigen Jahren sehr erfolgreich in Umsetzung, aber noch immer nicht in allen Bezirken verfügbar. Dieses Angebot für junge Familien in prekären Situationen soll flächendeckend und bedarfsorientiert ausgebaut werden.

Auch für die flächendeckende Ausrollung von multidisziplinären psychosozialen Versorgungszentren für Kinder und Jugendliche gibt es genügend erfolgreiche regionale Best-Practice-Beispiele. In diesen Zentren ist neben der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychologie vor allem auch die so wichtige Sozialarbeit im Versorgungspaket enthalten.

Neben der Erweiterung dieses Konzeptes auch für Erwachsene ist es angezeigt, die integrierte psychosoziale Versorgung zwischen Spitälern und niedergelassenem Bereich endlich zu etablieren. Hier gibt es noch äußerst viele Synergie-Effekte für die PatientInnen zu heben.

Drei Maßnahmen, die der Bund erledigen kann, sind die Aufnahme von psychologischen Leistungen ins ASVG, die Erneuerung des Psychotherapie-Gesetzes und das Bekenntnis zu einer staatlichen Ausbildung der PsychotherapeutInnen. Mit einer öffentlichen Ausbildungsschiene wäre Schluss mit der sozialen Selektion bei den PsychotherapeutInnen und dem Wildwuchs bei den 23 (!) Schulen, die es aufgrund der sehr hohen privat zu stemmenden Ausbildungskosten derzeit gibt. Aber auch die muttersprachliche psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung mit Migrations- oder Fluchthintergrund ist ein wichtiges Vorhaben.

Die Aufnahme der Leistungen von PsychologInnen per Gesetz in den Leistungskatalog der Krankenversicherung kann gerade in der Prävention von psychischen Belastungen und Erkrankungen einen wertvollen Beitrag leisten. So kann der Ausbruch von psychischen Erkrankungen bei Menschen, die unter psychischer Belastung stehen, verhindert werden.

Auch der Fokus auf den Ausbau der Primärversorgungszentren hilft bei einer breiter aufgestellten psychosozialen Versorgung. Denn in diesen Zentren ist konzeptionell sowohl die Psychotherapie, die Psychologie, aber auch die Sozialarbeit als Sachleistungsangebot vorgesehen. Psychosoziale Versorgung wird damit in Zukunft ein nicht mehr wegzudenkender Teil der Grundversorgung sein.

Andreas Huss: „Die Versicherten gehen verantwortungsvoll mit den Gegebenheiten im Gesundheitssystem um. Sie haben es sich verdient, dass ihr gestiegener Bedarf an psychosozialer Versorgung von der Politik ernst genommen wird, dass diese Erkrankungen und Belastungen endlich als ganz normale Krankheiten angesehen werden und die Stigmatisierung der Betroffenen beendet wird.“

„Investieren wir jetzt gemeinsam in ein umfassendes Gesamtpaket zur psychosozialen Versorgung“, so Huss abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

ÖGK-Obmann Andreas Huss, MBA
Tel. 0664/614 55 34
andreas.huss@oegk.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGS0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20211217_OTS0080/oeg...
Quelle: OTS0080, 17. Dez. 2021, 10:09


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