Suchmenü ausblenden


Suchmenü einblenden

News > Offener Brief an die Nationalratsabgeordneten: Die Verschwiegenheit in der Psychotherapie muss bewahrt werden

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie zum Entwurf des 3. Gewaltschutzgesetzes

Wien (OTS) - Mit großer Sorge sieht der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) der kommenden Nationalratssitzung entgegen.

Trotz zahlreicher warnender ExpertInnenstimmen, wie auch unserer Stellungnahme zur geplanten Gesetzesänderung, soll die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen und anderer Gesundheitsberufe ins Gegenteil - in eine Meldepflicht an Behörden bei Gewalt betreffenden Situationen - umgekehrt werden. Diese Absicht erhöht das Risiko für Gewaltverbrechen und die ursprüngliche Intention des Gesetzesvorhabens, Opfer zu schützen, wird nicht erreicht, da sich z.B. gewaltbereite potentielle TäterInnen nicht mehr getrauen, über ihre Gewaltimpulse im Rahmen einer Psychotherapie zu sprechen. Der ÖBVP wendet sich daher mit folgendem Offenen Brief nochmals an die Abgeordneten zum Nationalrat:

Sehr geehrte Abgeordnete zum Nationalrat!

Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) bringt mit diesem Offenen Brief an Sie nochmals seine große Sorge zum Entwurf des 3. Gewaltschutzgesetzes, der in Form des Antrages 970/A vorliegt, zum Ausdruck.

Es soll die Verschwiegenheitspflicht des Psychotherapiegesetzes § 15 ins Gegenteil, zur Meldepflicht, von Aussagen der PatientInnen über Gewalt, verändert werden. Gerade diese Sicherheit über die Verschwiegenheit der PsychotherapeutInnen ist für viele potentielle GewalttäterInnen eine Hilfe, sich in die notwendige psychotherapeutische Behandlung zu wagen, und so das Risiko einer Gewalttat zu verhindern. Die österreichischen PsychotherapeutInnen sind sich ihrer Verantwortung bewusst und gehen mit der Verschwiegenheitspflicht sehr achtsam um. Sie abzuschaffen und ins Gegenteil zu verkehren würde potentielle GewalttäterInnen vor offenen und ehrlichen Gesprächen mit PsychotherapeutInnen abschrecken. Diese geplante Gesetzesänderung birgt das Risiko eines Anstiegs an Gewalt in sich und würde somit ihr eigentliches Ziel, Gewalt zu verhindern, verfehlen!

Menschen, die Opfer von Gewalt geworden sind, müssen darauf vertrauen können, dass sowohl die körperliche als auch die psychische Wiederherstellung nach einem traumatischen Ereignis in vertrauensvoller Umgebung stattfindet und nicht durch die Angst vor einem Verfahren gefährdet ist. Wir befürchten, dass sich die betroffenen Menschen, vor allem Frauen, aus Angst vor rechtlichen Folgen und weiteren seelischen Verletzungen nicht mehr in fachliche Behandlung begeben, wenn sie nicht bedingungslos auf die Verschwiegenheit der PsychotherapeutInnen vertrauen können. Die Gesundheit der Betroffenen wäre dadurch massiv gefährdet!

Viele Opfer- und Gewaltschutzeinrichtungen sowie ExpertInnen haben sich zu dieser Problematik in Form von Stellungnahmen, Briefen und in den Medien äußerst kritisch geäußert. Bedauerlicherweise wurde diesen Stimmen und Einwänden bisher nicht Folge geleistet. Daher richtet sich unser Appell an Sie, werte Abgeordnete – beherzigen Sie unsere Argumente und die der anderen ExpertInnen!

Stimmen Sie diesem Antrag zum Schutz potentieller weiterer Opfer nicht zu, solange die Verschwiegenheitspflicht durch diese Gesetzesänderung aufgehoben bzw. gefährdet ist!

Gerne stellen wir Ihnen als Berufsverband der PsychotherapeutInnen unsere Erfahrung für eine Verbesserung Ihrer guten Absichten - durch eine Gesetzesreform Menschen zu schützen - zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Präsidium des Österreichischen Bundesverbandes für Psychotherapie
Dr. Peter Stippl, Präsident
Dr.in Christa Pölzlbauer, 1. Vizepräsidentin
Dr. Wolfgang Schimböck, MSc LL.M MBA, 2. Vizepräsident
Renate Scholze, Schriftführerin
Mag.ª Barbara Haid, MSc, Kassierin

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Mag.ª Barbara Zsivkovits
Öffentlichkeitsarbeit
01/512 70 90-23
oebvp.zsivkovits@psychotherapie.at
www.psychotherapie.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OBP0001

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190923_OTS0120/off...
Quelle: OTS0120, 23. Sep. 2019, 12:57


Sie sind hier: NewsNews

Weitere bestNET.Portale

powered by T3consult
Datenschutz-Erklärung