Zulassungsvoraussetzungen
- Mindestalter: 27 Jahre
-
Studium, Berufsausbildung, Ausbildungsweg
- Abgeschlossenes Studium (mind. Bachelorabschluss) oder eine vergleichbare Qualifikation (NQR VI)
- Matura / Berufsreifeprüfung / Studienberechtigung und abgeschlossene Berufsausbildung im tertiären Bildungssektor oder Meisterprüfung bzw. Äquivalent (NQR V)
- Fachschulabschluss (sekundärer Bildungssektor) oder außerordentliche Zulassung (NQR IV)
-
Berufserfahrung: 5 Jahre
mind. 50 % einer Vollbeschäftigung -
Supervisionsrelevante Ausbildungen (120 Std.; max. 60 Std. davon können von Ausbildungsweg oder Berufserfahrung angerechnet werden)
Exemplarische Themen: Kommunikation, Beratung, Training, Persönlichkeitsentwicklung, Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Erwachsenenbildung, Psychotherapie, Projektmanagement, Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Veränderungsmanagement, Führung, Krisenbewältigung, ... - Selbsterfahrungsstunden im Einzel- und Gruppensetting (60 Std.)
- Supervision, Coaching, Reflexionserfahrung im Einzel- und Gruppensetting (60 Std.)
- Eignungs-/Aufnahmegespräch
Methodisch-didaktische Mindestanforderungen
Umfang der Ausbildung
- 450 Unterrichtsstunden in 2,5 Jahren (einschließlich themenzentrierter Selbsterfahrung), davon mindestens die Hälfte in einer gleichbleibenden Lerngruppe
- 75 Stunden Lernsupervision (Supervisionspraxis der Ausbildungsteilnehmer) im Einzel- und Mehrpersonen-Setting, wobei der Schwerpunkt auf fortlaufenden Supervisionsprozessen liegen soll
- 50 Stunden Lehrsupervision (davon mindestens 30 Stunden Einzel)
- Abschlussarbeit (mind. 30 Seiten a 2.500 Zeiten exkl. Literaturverzeichnis) und Kolloquium
Quelle: https://www.oevs.or.at/die-oev... / vom 27.12.2021