Zur Aufnahme in diese Liste sind allgemeine Vorraussetzungen einzuhalten:
- Eintragung in die PsychotherapeutInnenliste des BMG seit mindestens 5 Jahren
- Mitgliedschaft im ÖBVP
Demzufolge werden 650 AE* implizit vorrausgesetzt:
- 200 AE Selbsterfahrung
- 150 AE passive Supervisionserfahrung
- 300 AE fachspezifische Theorie
B KRITERIEN
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Es müssen in den letzten 5 Jahren eine Tätigkeit von 75 AE Supervision nachgewiesen werden, davon mindestens ein Drittel Einzelsupervision und Coaching** (mit mindestens 5 Einzelpersonen) und mindestens ein Drittel Gruppen- bzw. Teamsupervision (mit mindestens 2 Gruppen/Teams).
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Es ist die angewandte Supervision durch begleitende Supervision der Supervision von 25 AE in der fachspezifischen Methode, die bereits erlernt wurde, über einen Zeitraum von 2 Jahren nachzuweisen. Diese ist bei eineR SupervisorIn aus der SVListe des ÖBVP zu absolvieren. Im Ausnahmefall kann eine Bestätigung der jeweiligen fachspezifischen Einrichtung über die Anrechnung anderer Lehrsupervision berücksichtigt werden.
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120 AE Theorie der Supervision (Lehrveranstaltungen, Seminare, Kongresse etc) mit folgenden Inhalten im Umfang von je mindestens 16 AE:
- andere anerkannte fachspezifische Psychotherapiemethoden als die bereits erlernten,
- Organisationstheorien,
- Gruppendynamik,
- Entwicklungen in der Arbeitswelt,
- Rollenverständnis als SupervisorIn
C FORTBILDUNGSEMPFEHLUNG
es werden 30 AE innerhalb von 3 Jahren supervisionsspezifische Fortbildung
empfohlen, speziell begleitende Supervision der Supervision
* AE = Arbeitseinheiten zu je 45 Minuten
** Coaching ist eine Spezialform von Supervision. Häufig wird darunter ein mehr zielorientiertes und
dadurch zeitlich begrenztes Vorgehen im Einzelsetting verstanden.
Quelle: www.psychotherapie.at/sites/de... / vom 26.04.2016