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Psychotherapie-Thema > Betreuungseinrichtung gemäß § 15 Suchtmittelgesetz
in Salzburg > Hallein


Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht eine Liste der Einrichtungen, die für gesundheitsbezogene Maßnahmen bei Suchtgiftmissbrauch zur Verfügung stehen. Ziel ist die Qualitätssicherung für betroffene Personen im Bereich der Beratung, Behandlung und Betreuung. Der Veröffentlichung von Einrichtungen und Vereinigungen im Bundesgesetzblatt geht ein Prüfverfahren beim Bundesministerium für Gesundheit voraus.
Psychotherapeut*innen unterstützen Menschen mit Suchtproblemen und stehen unter anderem in Betreuungseinrichtungen gemäß § 15 Suchtmittelgesetz für Beratung und Therapie zur Verfügung.
Keywords: Suchtgiftmissbrauch, Suchtmittelgesetz, Drogenmißbrauch, Drogen


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