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Ausbildung



Psychotherapie-Ausbildung

Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapie-Gesetz  gesetzlich geregelt.
Sie besteht aus zwei Teilen,
einem allgemeinen Teil (-> Propädeutikum)
und einem speziellen Teil (-> Fachspezifikum).

Der erste allgemeine Teil, das sogenannte Propädeutikum, ist für alle Ausbildungsteilnehmer verbindlich. Er ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen.
Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.

Das psychotherapeutische Propädeutikum ist KEINE Berufsausbildung und berechtigt nicht zum Arbeiten als Psychotherapeut/Psychotherapeutin! Das Propädeutikum ist lediglich die allgemeine Voraussetzung für den speziellen zweiten Teil der Psychotherapieausbildung, dem -> Fachspezifikum.

Voraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum   
1. vollendetes 18. Lebensjahr
2. Eigenberechtigung
3. einer der drei Zugangswege:
a) Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung/Berufsreifeprüfung
b) Ausbildung im Krankenpflegefachdienst/medizinisch-technischer Dienst
c) auf Grund besonderer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates

Inhalt und Umfang
Das psychotherapeutische Propädeutikum umfaßt Theorie, Praktikum, Supervision und Selbsterfahrung. Das Propädeutikum dauert - je nach Ausbildungsträger und nach Anrechnungsmöglichkeit - im Regelfall 2-3 Jahre.

Theorie 765 Stunden
Grundlagen und der Psychotherapie (Geschichte und psychotherapeutischen Schulen, tiefenpsychologische, systemische, lerntheoretische und kommunikationstheoretische Konzepte) 120
Persönlichkeitstheorien 30
Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie 60
Rehabilitation und die Sonder- und Heilpädagogik 30
Psychologische Diagnostik und Begutachtung 60
Psychosoziale Interventionsformen 60
Grundlagen der Somatologie und Medizin, medizinische Terminologie 30
Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gerontopsychotherapie
120
Psychopharmakologie 45
Erste Hilfe 15
Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik 75
Fragen der Ethik 30
Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie 90
Praxis 550 Stunden
Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung 50
Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens 480
Praktikumssupervision 20

Kosten des Propädeutikums   
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger und Anrechnungsmöglichkeit - zwischen 4.000,-- und 8.000,-- EURO für den theoretischen Teil. Dazu kommen die Kosten für 50 Stunden Selbsterfahrung und 20 Stunden Supervision.

Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.

-> Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Propädeutikum
-> Aktuelle Veranstaltungen für die Ausbildung im psychotherapeutischen Propädeutikum

Fachspezifikum

Der zweite spezielle Teil, das sogenannte Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer von 22 anerkannten Psychotherapie-Methoden.

Definition
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.

Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der Ausbildungsteilnehmer selbständig mit KlientInnen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen PsychotherapeuInnen supervidiert werden.

Voraussetzungen
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
1. eigenberechtigt ist,
2. das 24. Lebensjahr vollendet hat,
3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums,einschließlich des Praktikums § 6 Abs.2 Z2 des PthG, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat,
5. und entweder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr.102/1961, absolviert hat oder
6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist, oder
7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne von Punkt 8. an einer ausländischen Universität nachweist.

Inhalt und Umfang

Theorie 300 h
Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung 60
Methodik und Technik 100
Persönlichkeits- und Interaktionstheorien 50
psychotherapeutische Literatur 40
Schwerpunktbildung je nach Methode 50
Praxis 550 h
Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung 200
Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen 550
Praktikumssupervision 30
Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen 600
Praxissupervision 120

Kosten
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.

-> Ausbildungsvertragsrichtlinie - Kriterien zur Ausgestaltung von Ausbildungsverträgen im psychotherapeutischen Fachspezifikum
-> Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
-> Aktuelle Veranstaltungen für die Ausbildung im psychotherapeutischen Fachspezifikum

 

 
Psychotherapie-Wissenschaft (Studium)

Seit 2005 besteht in Österreich auch die Möglichkeit an zwei Universitäten (-> Donau-Universität Krems und an der -> SFU Sigmund-Freud-Universität in Wien) Psychotherapie-Wissenschaft zu studieren.


Ausbildungseinrichtungen - Vorschläge


Eine der Organisationen:

Departement für Psychosoziale Medizin und Psychotherapie
Donau-Universität Krems
Ärzte/Medizin
Coaching
Lebensberatung
Psychotherapie
Supervision
Wissenschaft
3500 Krems an der Donau
Eine der Organisationen:

Universitätslehrgang Psychotherapeutisches Propädeutikum
Karl-Franzens-Universität / Medizinische Universität Graz
Psychotherapie
8010 Graz
Der ULG Psychotherapeutisches Propädeutikum vermittelt in Graz den ersten, allgemeinen Teil der Psychotherapieausbildung und biopsychosoziale Grundkompetenzen auf universitärem Niveau. Der Lehrgang kann berufs- oder studienbegleitend absolviert werden.
Eine der Organisationen:

IGWien
Institut für Integrative Gestalttherapie Wien
Fachspezifikum in Integrativer Gestalttherapie und Weiterbildung Integrative Gestalttherapie mit Kindern und Jugendlichen
Psychotherapie
1070 Wien
Ausbildung


Hier finden Sie
Information zur
Psychotherapie-Ausbildung.

PsychotherapeutInnen
mit Zusatzbezeichnungen

 





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