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Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapie-Gesetz gesetzlich geregelt.
Sie besteht aus zwei Teilen,
einem allgemeinen Teil (-> Propädeutikum)
und einem speziellen Teil (-> Fachspezifikum).
Der erste allgemeine Teil, das sogenannte Propädeutikum, ist für alle Ausbildungsteilnehmer verbindlich. Er ist die gemeinsame Grundlage für alle PsychotherapeutInnen.
Das Propädeutikum besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es dient vor allem der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung, die grundlegend für alle psychotherapeutischen Schulen sind.
Das psychotherapeutische Propädeutikum ist KEINE Berufsausbildung und berechtigt nicht zum Arbeiten als Psychotherapeut/Psychotherapeutin! Das Propädeutikum ist lediglich die allgemeine Voraussetzung für den speziellen zweiten Teil der Psychotherapieausbildung, dem -> Fachspezifikum.
Voraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum
1. vollendetes 18. Lebensjahr
2. Eigenberechtigung
3. einer der drei Zugangswege:
a) Reifeprüfung/Studienberechtigungsprüfung/Berufsreifeprüfung
b) Ausbildung im Krankenpflegefachdienst/medizinisch-technischer Dienst
c) auf Grund besonderer Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates
Inhalt und Umfang
Das psychotherapeutische Propädeutikum umfaßt Theorie, Praktikum, Supervision und Selbsterfahrung. Das Propädeutikum dauert - je nach Ausbildungsträger und nach Anrechnungsmöglichkeit - im Regelfall 2-3 Jahre.
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Theorie |
765 Stunden |
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Grundlagen und der Psychotherapie (Geschichte und psychotherapeutischen Schulen, tiefenpsychologische, systemische, lerntheoretische und kommunikationstheoretische Konzepte) |
120 |
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Persönlichkeitstheorien |
30 |
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Allgemeine Psychologie und die Entwicklungspsychologie |
60 |
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Rehabilitation und die Sonder- und Heilpädagogik |
30 |
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Psychologische Diagnostik und Begutachtung |
60 |
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Psychosoziale Interventionsformen |
60 |
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Grundlagen der Somatologie und Medizin, medizinische Terminologie |
30 |
Psychiatrie, Psychopathologie und Psychosomatik,
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Gerontopsychotherapie |
120 |
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Psychopharmakologie |
45 |
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Erste Hilfe |
15 |
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Grundlagen der Forschungs- und Wissenschaftsmethodik |
75 |
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Fragen der Ethik |
30 |
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Rahmenbedingungen für die Ausübung der Psychotherapie |
90 |
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Praxis |
550 Stunden |
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Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung |
50 |
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Praktikum im Umgang mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen in einer im psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens |
480 |
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Praktikumssupervision |
20 |
Kosten des Propädeutikums
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger und Anrechnungsmöglichkeit - zwischen 4.000,-- und 8.000,-- EURO für den theoretischen Teil. Dazu kommen die Kosten für 50 Stunden Selbsterfahrung und 20 Stunden Supervision.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.
-> Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Propädeutikum
-> Aktuelle Veranstaltungen für die Ausbildung im psychotherapeutischen Propädeutikum
Fachspezifikum
Der zweite spezielle Teil, das sogenannte Fachspezifikum, ist die konkrete Ausbildung in einer von 22 anerkannten Psychotherapie-Methoden.
Definition
Das psychotherapeutische Fachspezifikum setzt sich zusammen aus einem kleineren theoretischen und einem sehr umfangreichen praktischen Teil, der schrittweise für die konkrete selbständige Arbeit als PsychotherapeutIn vorbereitet.
Wenn ein Großteil der theoretischen und praktischen Ausbildung absolviert wurde, erhält der Ausbildungsteilnehmer den Status "Psychotherapeut/Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision". Ab diesem Zeitpunkt darf der Ausbildungsteilnehmer selbständig mit KlientInnen arbeiten (600 Stunden Praxis), wobei diese Stunden protokolliert und von erfahrenen PsychotherapeuInnen supervidiert werden.
Voraussetzungen
Das psychotherapeutische Fachspezifikum darf nur absolvieren, wer
1. eigenberechtigt ist,
2. das 24. Lebensjahr vollendet hat,
3. die schriftliche Erklärung einer psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, daß eine Ausbildungsstelle für die Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums,einschließlich des Praktikums § 6 Abs.2 Z2 des PthG, zur Verfügung gestellt werden wird, vorlegt,
4. das psychotherapeutische Propädeutikum erfolgreich absolviert hat,
5. und entweder eine Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst gemäß den Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Regelung des Krankenpflegefachdienstes, der medizinisch-technischen Dienste und der Sanitätshilfsdienste, BGBl. Nr.102/1961, absolviert hat oder
6. auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zugelassen worden ist, soweit nicht bereits eine Zulassung auf Grund seiner Eignung nach Einholung eines entsprechenden Gutachtens des Psychotherapiebeirates vom Bundeskanzler mit Bescheid zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zugelassen worden ist, oder
7. eine Ausbildung an einer Akademie für Sozialarbeit, an einer ehemaligen Lehranstalt für gehobene Sozialberufe, an einer Pädagogischen Akademie oder an einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberater absolviert hat oder das Kurzstudium Musiktherapie oder einen Hochschullehrgang für Musiktherapie abgeschlossen hat oder
8. ein Studium der Medizin, der Pädagogik, der Philosophie, der Psychologie, der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder der Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen abgeschlossen hat oder
9. einen in Österreich nostrifizierten Abschluß eines ordentlichen Studiums im Sinne von Punkt 8. an einer ausländischen Universität nachweist.
Inhalt und Umfang
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Theorie |
300 h |
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Theorie der gesunden und der psychopathologischen Persönlichkeitsentwicklung |
60 |
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Methodik und Technik |
100 |
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Persönlichkeits- und Interaktionstheorien |
50 |
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psychotherapeutische Literatur |
40 |
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Schwerpunktbildung je nach Methode |
50 |
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Praxis |
550 h |
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Lehrtherapie, Lehranalyse, Einzel- oder Gruppenselbsterfahrung |
200 |
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Praktikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung von PsychotherapeutInnen |
550 |
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Praktikumssupervision |
30 |
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Praxis zur selbständigen psychotherapeutischen Tätigkeit mit verhaltensgestörten oder leidenden Personen |
600 |
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Praxissupervision |
120 |
Kosten
Die Kosten betragen - je nach Ausbildungsträger, Umfang und Dauer der Ausbildung - zwischen 25.000 und 50.000,-- EURO.
Tip! Seit 1.1.2000 sind Ausbildungskosten steuerlich absetzbar.
-> Ausbildungsvertragsrichtlinie - Kriterien zur Ausgestaltung von Ausbildungsverträgen im psychotherapeutischen Fachspezifikum
-> Ausbildungsvereine für das Psychotherapeutische Fachspezifikum
-> Aktuelle Veranstaltungen für die Ausbildung im psychotherapeutischen Fachspezifikum
Psychotherapie-Wissenschaft (Studium)
Seit 2005 besteht in Österreich auch die Möglichkeit an zwei Universitäten (-> Donau-Universität Krems und an der -> SFU Sigmund-Freud-Universität in Wien) Psychotherapie-Wissenschaft zu studieren.
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