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Eine volle Übernahme der Kosten und damit eine kostenlose Psychotherapie gibt es in eigenen bzw. vertraglich verbundenen Einrichtungen der Kassen - zum Beispiel in einigen Ambulatorien der Wiener Gebietskrankenkasse sowie in Institutionen, die von der öffentlichen Hand subventioniert werden. Hier ist möglich, dass ein, in der Regel geringer, Selbstbehalt verlangt wird. Diese Einrichtungen sind beispielsweise Familienberatungsstellen, Frauenberatungsstellen, Erziehungsberatungsstellen, Studentenberatung und die Beratung des schulpsychologischen Dienstes. Das Psychotherapieangebot in Institutionen ist allerdings nicht so umfangreich wie das in freier Praxis. |